Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur AKONNECTED
für die Beauftragung der Agentur AKONNECTED mit der Durchführung von Medienkooperationen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Agentur AKONNECTED, (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE310485221) Weg zum Poethen 182, 58313 Herdecke, vertreten durch Anja Kosmol (nachfolgend „AKONNECTED“) bietet ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“) die Durchführung von Medienkooperationen an. Medienkooperationen sind maßgeschneiderte, zielgruppenspezifische PR-Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, die Marken der Auftraggeber bekannt zu machen (nachfolgend „Medienkooperationen“). Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, die AKONNECTED und ein Auftraggeber im Rahmen der Durchführung von Medienkooperationen eingehen.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AKONNECTED ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Die Beauftragung der AKONNECTED mit der Durchführung mit Medienkooperationen ist ausschließlich Geschäftskunden vorbehalten. Geschäftskunden sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsgegenstand / Vertragsschluss / Tätigwerden des Auftraggebers für Drittkunden
2.1. AKONNECTED ist ein Vermittler von Medienkooperationen zwischen Medienunternehmen und Kunden bzw. deren Agenturen für Marken.
2.2. AKONNECTED bietet dem Auftraggeber maßgeschneiderte, zielgruppenspezifische Medienkooperationen an, die darauf ausgerichtet sind, die Marken des Auftraggebers bekannt zu machen. Je nach Adressatenkreis kann dies mittels von Advertorials, Anzeigen, Blogger Relations, Gewinnspielen, Native Advertising, Produkttests, RadioSpots oder TVClips oder auch durch sonstige Maßnahmen (alle einzeln oder gemeinsam nachfolgend „Aktionen“) geschehen.
2.3. Der Vertragsschluss zwischen AKONNECTED und dem Auftraggeber (nachfolgend „Einzelauftrag“ wird jeweils nach individuellem Kontakt in der Regel mittels Angebots und Beauftragung erfolgen. Zur Durchführung der Medienkooperation wird AKONNECTED bei Bedarf im eigenen Namen im erforderlichen Umfang Verträge mit Medienunternehmen (nachfolgend „Medienunternehmen“) abschließen.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, eine Medienkooperation für sein eigenes Unternehmen zu beauftragen (so Ziffer 2.4.1), d.h. die Medienkooperation betrifft eigene Marken seines Unternehmens, oder aber (so Ziffer 2.4.2) für Kunden seines Unternehmens (nachfolgend „Drittkunde“) tätig zu werden, d.h. die Medienkooperation betrifft Marken dieses Drittkunden.
2.4.1. Wird der Auftraggeber für sich selbst tätig, so gelten die Regelungen dieser AGB unmittelbar.
2.4.2. Wird der Auftraggeber für einen Drittkunden tätig, so gelten die Regelungen dieser AGB mit folgenden Erweiterungen:
a) Der Auftraggeber sichert zu, von dem Drittkunden beauftragt worden zu sein, Medienkooperationen für diesen bei der AKONNECTED zu buchen und alle hierfür erforderlichen Vollmachten erhalten zu haben.
b) Der Auftraggeber sichert zu, jede Medienkooperationen für einen Drittkunden mit diesem umfassend abgestimmt, die Zustimmung des Drittkunden zu dieser eingeholt und alle nötigen Rechte von diesem erhalten zu haben. Auch sichert der Auftraggeber zu, den Drittkunden über diese AGB und alle in diesen in Bezug genommenen weiteren Regelungen informiert und den Drittkunden vertraglich zu deren Einhaltung verpflichtet zu haben.
c) Unbenommen der vorstehenden Regelungen bleibt allein der Auftraggeber als Vertragspartner gegenüber der AKONNECTED berechtigt und verpflichtet, d.h. die Erfüllung der vertraglichen Pflichten obliegt allein ihm. Der Auftraggeber steht für jedes Handeln und Unterlassen und jede Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Drittkunden und/oder Mitarbeiter des Drittkunden ein wie für eigenes Handeln und Unterlassen und Verletzen der vertraglichen Pflichten. Der Auftraggeber stellt die AKONNECTED von allen Ansprüchen frei, die der Drittkunde selbst aus dem auf ihn bezogenen Tätigwerden gegen AKONNECTED hat. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von AKONNECTED einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Der Auftraggeber wird AKONNECTED auf Anforderung unverzüglich alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen, die zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt der AKONNECTED alle für die Durchführung der jeweils gewählten Aktionen erforderlichen materiellen und immateriellen Materialien, insbesondere aber nicht abschließend Texte, Fotos, Filme, Grafiken, Logos, Marken, Werbemittel, Sponsorenmaterialien oder Sonstiges vollständig und fehlerfrei zur Verfügung (nachfolgend insgesamt „Materialien“) und garantiert, dass er an diesen Materialien alle für die Durchführung der jeweils gewählten Aktionen erforderlichen Rechte besitzt, über diese im erforderlichen Umfang verfügen darf und diese im erforderlichen Umfang kennzeichnet. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
3.2. Der Auftraggeber überträgt der AKONNECTED in dem für die Durchführung der jeweils gewählten Aktionen zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Umfang sämtliche für die Durchführung der jeweils gewählten Aktionen erforderlichen Rechte an den Materialien, insbesondere aber nicht abschließend die Markenrechte und die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte. Umfasst sind insbesondere aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung, Wiedergabe, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Nutzung im Rahmen jeglicher Form der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannter Formen der Online- und Offline-Medien, insbesondere aber nicht abschließend als integraler Bestandteil von Onlinewerbung, zur Einbindung auf Webseiten und Social-Media-Kanälen und zur Verlinkung auf die jeweiligen Materialien. Die Rechte zur Einbindung auf Webseiten und Social-Media-Kanälen, soweit für die jeweilige Aktion dienlich, werden zeitlich unbeschränkt erteilt.
Der Auftraggeber räumt der AKONNECTED im für die Durchführung der jeweils gewählten Aktionen zeitlich notwendigen Umfang das örtlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, Namen, Logo, Unternehmenskennzeichen, Marken, Werktitel oder sonstige geschäftliche Bezeichnungen des Auftraggebers zur Vertragsdurchführung zu nutzen.
Die AKONNECTED ist berechtigt, alle nach dieser Ziffer 3.2 eingeräumten Rechte auch etwaig eingebundenen Medienunternehmen sowie notwendigerweise eingebundenen technischen Dienstleistern einzuräumen.
Der Auftraggeber räumt der AKONNECTED zudem das zeitlich unbeschränkte Recht ein, Clippings von allen für ihn umgesetzten Aktionen anzufertigen und die Clippings als Beispiele sowie zur Illustration und Bewerbung ihrer Tätigkeit online und offline zu nutzen. Umfasst sind insbesondere aber nicht abschließend die Nutzungsarten gemäß dieser Ziffer 3.2 Absatz 1.
3.3. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die mit den Aktionen vermittelten Inhalte, insbesondere die mit ihnen beworbenen Produkte und/oder Dienstleistungen sowie ggf. durch Anzeigen oder sonstige Aktionen verlinkten Seiten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Aktionen und deren Inhalte ausschließlich der Tatsachen entsprechende Angaben enthalten, richtig, fehlerfrei und vollständig sind, alle anwendbaren Gesetze beachten und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Werbeaussagen dürfen insbesondere nicht irreführend, wettbewerbswidrig oder sonst rechts- oder sittenwidrig sein. Die Aktionen und deren Inhalte dürfen nicht Rechte Dritter verletzen oder Produkte bzw. Dienstleistungen bewerben, deren Herstellung, Angebot, Verkauf und/oder Erbringung durch den Auftraggeber gesetzlich verboten oder sittenwidrig ist oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere ausgeschlossen sind gewalt- oder kriegsverherrlichende, pornografische, volksverhetzende oder menschenverachtende Inhalte. Im Falle von Gewinnspielen trägt der Auftraggeber zudem die alleinige Verantwortung und Haftung für das Zurverfügungstellen der Gewinne, für die Abwicklung und für die Zustellung der Gewinne.
3.4. Der Auftraggeber stellt AKONNECTED sowie etwaig eingebundene Medienunternehmen von allen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich staatlicher und behördlicher Stellen) gegen AKONNECTED und/oder eingebundene Medienunternehmen wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder gesetzlicher Bestimmungen durch die Aktionen und deren Inhalte oder durch die mit den Aktionen und deren Inhalten beworbenen Produkte oder Dienstleistungen geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von AKONNECTED und/oder eingebundenen Medienunternehmen einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Der Auftraggeber wird AKONNECTED und/oder eingebundene Medienunternehmen auf Anforderung unverzüglich alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen, die zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlich sind.
4. Rechte und Pflichten der AKONNECTED / Einbindung der Medienunternehmen
4.1. Die AKONNECTED wird die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien in der Form nutzen bzw. einbinden, wie es bei der jeweiligen Aktion üblich und wie es von einem etwaig eingebundenen Medienunternehmen gefordert ist. Der Auftraggeber liefert der AKONNECTED hierfür eine Zusammenfassung aller wesentlichen Inhalte in Form eines Datenblatts sowie Beispiele oder Beschreibungen der gewünschten Umsetzung.
4.2. Die AKONNECTED bemüht sich, die gewünschten Aktionen unter Einbindung geeigneter Medienunternehmen durchzuführen. Der Auftraggeber erkennt aber an, dass die endgültige Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen ein Medienunternehmen bereit ist, sich an der Durchführung einer Aktion zu beteiligen, bei diesem Medienunternehmen selbst liegt. Ein Anspruch auf die Annahme / Ausspielung / Durchführung einer Aktion durch ein bestimmtes Medienunternehmen besteht nicht.
a. Ist eine Aktion nur unter Einbeziehung eines Medienunternehmens umsetzbar und entscheidet dieses Medienunternehmen ablehnend, so besteht auch gegen die AKONNECTED kein Anspruch auf die Annahme / Ausspielung / Durchführung dieser Aktion. Findet die Annahme / Ausspielung / Durchführung einer Aktion nicht statt, so wird keine Vergütung in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche gegen die AKONNECTED werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
b. Ist eine Aktion nur unter Einbeziehung eines Medienunternehmens umsetzbar und kommt ein gültiger Vertrag zwischen der AKONNECTED und dem Medienunternehmen über diese Umsetzung zustande, so gelten für die konkrete Durchführung der Aktion, insbesondere für inhaltliche und Formvorgaben, für die konkrete Ausgestaltung der Einbindung der Aktion, für Struktur-, Bezeichnungs- und Navigationserfordernisse, für Aussagen zur technischen Verfügbarkeit, zu Wartungs- und Kapazitätsregelungen, für Verschiebungen, Aussetzungen oder Aufhebungen der Aktion sowie für Störungen und Ausfälle zusätzlich zu diesen AGB die Bedingungen des Vertrags zwischen der AKONNECTED und dem Medienunternehmen sowie alle sonstigen Vorgaben des Medienunternehmens (nachfolgend insgesamt: „Besonderheiten des Medienvertrags“).
Alle Ansprüche gegen die AKONNECTED, die auf Besonderheiten des Medienvertrags beruhen, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
4.3. Die AKONNECTED behält sich vor, alle Aktionen unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben als Werbung zu kennzeichnen.
4.4. Die AKONNECTED ist nicht verpflichtet, Aktionen durchzuführen, die ganz oder zum Teil gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen, diese AGB oder die guten Sitten verstoßen oder die sonstwie missbräuchlich sind. Gleiches gilt für Inhalte, die vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Die AKONNECTED ist berechtigt, derartige Aktionen ganz oder zum Teil abzulehnen bzw. ohne Vorankündigung zu stoppen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
4.5. Der Auftraggeber wird die AKONNECTED informieren, falls die von ihm für eine Onlinenutzung gelieferten Materialien, beispielsweise Anzeigen, Funktionalitäten enthalten, die zu einer Sammlung /Verarbeitung personenbezogener Daten führen können. Inhalte oder Skripte von fremden Domains dürfen nicht nachgeladen werden.
5. Anforderungen an Materialien / Gewinnspielregelungen
5.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung der jeweils gewählten Aktionen erforderlichen Materialien gemäß den Anforderungen der AKONNECTED zu Form, Gestaltung, Dateiformat und zu allen sonstigen Parametern sowie pünktlich bis zur jeweils vereinbarten Deadline zur Verfügung.
5.1.1. Bei Nichteinhaltung der gegebenen Anforderungen behält sich AKONNECTED vor, das betroffene Material zu einem Stundensatz von 49,- Euro zzgl. gesetzl. USt. anzupassen. Die AKONNECTED haftet nicht für Verzögerungen, die auf einer verzögerten Zurverfügungstellung der Materialien durch den Auftraggeber beruhen.
5.2. In aller Regel stellt die AKONNECTED dem Auftraggeber für die jeweilige Aktion eine Vorschauansicht zur Freigabe zur Verfügung, ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. Erhält der Auftraggeber eine Vorschauansicht, so ist er verpflichtet, die Vorschauansicht in der von AKONNECTED gesetzten Frist freizugeben oder Änderungswünsche geltend zu machen. Äußert sich der Auftraggeber in der gesetzten Frist nicht, so gilt die Vorschauansicht nach Ablauf der Frist als freigegeben.
5.3. Bei Einbindung von Medienunternehmen akzeptieren deren Redaktionen in aller Regel eine Korrekturschleife. Jede weitere Korrekturschleife wird mit einer Gebühr von 250,- Euro zzgl. gesetzl. USt. in Rechnung gestellt.
5.4. Handelt es sich bei einer Aktion um ein Gewinnspiel, so gelten zusätzlich die folgenden Regelungen. Ergänzend gelten, falls Medienpartner eingebunden sind, deren jeweilige Gewinnspielbedingungen.
5.4.1. Der Auftraggeber stellt die Gewinne kostenfrei zur Verfügung. Er verwendet hierfür ausschließlich neue, verfügbare Produkte, keine Retouren oder Ausstellungsstücke. Der Auftraggeber kommuniziert den Wert der Gewinne an die AKONNECTED.
5.4.2. Nach Ende des Gewinnspiels erhält der Auftraggeber die Kontaktdaten der Gewinner (nachfolgend: „Daten“) von der AKONNECTED. Der Auftraggeber wird diese Daten allein und ausschließlich zur Gewinnabwicklung nutzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorgaben der geltenden Datenschutzvorschriften (EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) einzuhalten. Insbesondere verpflichtet er sich, die erhaltenen Daten nicht abweichend von den Vorgaben dieses Absatzes zu nutzen, sie vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
5.4.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Daten der Gewinner, spätestens aber binnen 14 Tagen, Kontakt zu den Gewinnern aufzunehmen bzw. die Gewinne versandkostenfrei auf eigene Rechnung an die Gewinner zu versenden. Bei Nichtversand behält sich die AKONNECTED vor, den Gewinnern Bargeld in Höhe des vom Auftraggeber kommunizierten Werts der Gewinne auszuzahlen und die Kosten einschließlich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,- Euro zzgl. gesetzl. USt. dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
5.4.4. Sollte es zu Verzögerungen kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, AKONNECTED und die Gewinner umgehend zu informieren. In keinem Fall benachrichtigt die AKONNECTED die Gewinner direkt.
6. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
6.1. Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung wird im Einzelauftrag festgelegt.
6.2. Sämtliche Vergütungsbeträge verstehen sich rein netto (exklusive Umsatzsteuer). Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und /oder sonstige Steuern und Abgaben werden zusätzlich auf diese Nettobeträge gezahlt, wenn diese nach den gesetzlichen Bestimmungen anfallen.
6.3. Die geschuldete Vergütung ist gemäß des im Einzelauftrag vereinbarten Zahlungsplans fällig, bei fehlendem Zahlungsplan zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum. Im Zweifel ist die Vergütung innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ist die Fälligkeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber durch Fristablauf automatisch in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinaus ist AKONNECTED berechtigt, Mahngebühren zzgl. gesetzl. USt. (1. Mahnung: € 10,- ; 2. Mahnung: € 20,- ) zu verlangen. Die jeweilige Rechnung wird dem Auftraggeber durch die AKONNECTED zugesandt.
6.4. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister TeamFaktor NW GmbH – Robert-Schuman-Str. 17 – 44263 Dortmund. Die AKONNECTED nutzt dieses Abrechnungsmanagement als Service, tritt ihre Forderungen aber nicht an den Zahlungsdienstleister ab.
6.5. Der Auftraggeber hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
7. Laufzeit und Vertragsbeendigung
7.1. Der Laufzeit einer jeden Aktion wird durch den Auftraggeber mit einem durch ihn im Einzelauftrag festgelegten Start- und Enddatum definiert.
7.2. Die AKONNECTED kann jeden Einzelauftrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
7.3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtige Gründe für die AKONNECTED sind insbesondere aber nicht abschließend die ablehnende Entscheidung eines Medienunternehmens, das für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Aktion erforderlich ist und die Kündigung eines für die Durchführung erforderlichen Vertrags durch ein solches Medienunternehmen.
8. Haftung der AKONNECTED
8.1. AKONNECTED steht für die Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt ein, nicht aber dafür, dass Aktionen, die nur unter Einbeziehung eines Medienunternehmens umsetzbar sind, überhaupt oder mit einem bestimmten Medienunternehmen umgesetzt werden können und auch nicht für den im Einzelauftrag erwarteten Marketingerfolg oder eine erwartete Umsatzsteigerung.
8.2. AKONNECTED haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten, nur, wenn und soweit AKONNECTED, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet AKONNECTED für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von AKONNECTED, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch AKONNECTED und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Geheimhaltung
9.1. Die Parteien werden Informationen über die Angelegenheiten der jeweils anderen Partei – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art -, die eine Partei („bekannt gebende Partei“) der jeweils anderen Partei („empfangende Partei“) zugänglich macht oder von denen die empfangende Partei bei Gelegenheit der Durchführung des Vertrages Kenntnis erlangt (zusammen die „Bekanntgabe“), insbesondere Geschäfts- und Marktstrategien, Informationen über Preisgestaltungen, Margen und Umsätze, Kundendaten, Marketingpläne, Kooperationspartner, Beschaffungs- und Einkaufsbedingungen, sonstige Finanz- und Geschäftsdaten (insgesamt „Vertrauliche Informationen“ genannt), vertraulich behandeln.
9.2. Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen (a) ausschließlich zu dem Zwecke der Erfüllung des Vertrags zu benutzen, (b) nur dann und insoweit zu vervielfältigen, als es für diesen Zweck unbedingt erforderlich ist und (c) nicht Dritten zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind nicht die jeweiligen Erfüllungsgehilfen der Parteien, die Drittkunden und im Falle der AKONNECTED auch Medienunternehmen, soweit deren Kenntnis für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
9.3. Die empfangende Partei wird hinsichtlich der Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen diejenige Sorgfalt aufwenden und diejenigen Schutzmaßnahmen treffen, welche sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gleicher Art aufzuwenden pflegt, zumindest aber die im Verkehr übliche Sorgfalt. Hierbei wird sie insbesondere adäquate Maßnahmen zum Schutz der Informationen gegen unbefugte Offenlegung, Vervielfältigung und Nutzung treffen.
9.4. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, (a) die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Bekanntgabe bekannt waren sowie (b) für Informationen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits offenkundig waren. Die Verpflichtung gilt weiterhin nicht für Informationen, (c) von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vertrages ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, (d) für Informationen, bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass die betreffende Information nach Abschluss des Vertrages ohne ihr Verschulden offenkundig wurde und (e) für Informationen, die von einem Mitarbeiter der empfangenden Partei, der keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatte, selbständig entwickelt wurden. Ebenso gelten die Vertraulichkeitsverpflichtungen nicht für Informationen, die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, ist die zur Bekanntgabe verpflichtete Partei jedoch gehalten, die jeweils andere Partei vorab bzw. unverzüglich über die Bekanntgabe zu unterrichten, und muss sie zudem die Bekanntgabe auf das notwendige Minimum beschränken sowie die betroffenen Informationen als vertraulich kennzeichnen.
9.5. Die Verpflichtungen gemäß dieser Ziff. 10 beginnen mit Vertragsschluss zwischen AKONNECTED und Auftraggeber und bestehen bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsende fort.
10. Datenschutz
Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insb. die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.akonnected.de/datenschutz/.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung und/oder den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
11.2. Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit diesem Vertragsverhältnis und mit den darauf basierenden Aufträgen im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, einschließlich über ihre Wirksamkeit und auch in Bezug auf spätere Änderungen und Ergänzungen, ist der Sitz der AKONNECTED. AKONNECTED ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Pflichten des Auftraggebers zu erheben.
11.3. AKONNECTED ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Ansprüche aus dem Einzelauftrag mit dem Auftraggeber an Medienunternehmen abzutreten. Der Auftraggeber ist nur mit Zustimmung der AKONNECTED berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Einzelauftrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
11.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.
Fassung: 25.10.2021